Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist eine Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten.
Auf Anfrage der Datenschutzaufsichtsbehörde muss dieses Verzeichnis den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Art. 30 Abs. 1 DSGVO
“Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. […]”