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Vokabeln

Berechtigtes Interesse

“Berechtigtes Interesse” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und umfasst jedes rechtliche, tatsächliche, ideelle oder wirtschaftliche Interesse.

Der Gehalt/ die Gewichtung der Argumente und der Auslegung des berechtigen Interesses müssen immer mit den Interessen des Betroffenen abgewägt werden.

Das ist durchaus ein subjektives Vorgehen. Deshalb ist beim Abwägen genau darauf zu achten, die Interessen der betroffenen Personen gleichwertig einzubeziehen!

Achtung: Das vorbringen eines berechtigten Interesses bedeutet aber noch nicht, dass die Verarbeitung dann auch zulässig ist!

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Anita Leverenz – Wpress-Mechanikerin