Das Impressum ist ein wichtiger Teil der rechtssicheren Webseite
Vorwort
Es gibt so viele Aspekte, die dich schnell in die Abmahnfalle stoßen können.
Um nicht in diese, schnell teuren, Fallen zu treten möchte ich dir diverse Punkte aufzeigen, die es zu beachten gilt.
Bitte habe aber Verständnis, dass dies niemals eine Rechtsberatung sein kann!
Ich informiere dich hier aus meinem aktuellen Wissensstand, der durchaus nicht vollständig oder durch neue Rechtsprechung überholt sein kann. Aber ich verspreche dir, dass ich mein Bestes gebe, dass meine Beiträge dazu so ausführlich und aktuell wie nur möglich sein werden und bei Bedarf auch aktualisiert werden..
Was du über das Impressum wissen solltest
Das Impressum muss auf jeder Webseite, welche nicht rein privater Natur ist, vorhanden sein. Und das nicht irgendwie und irgendwo – das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass das Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein muss. Hier gibt es heute die wichtigsten Punkte, da ich immer wieder sehe, dass schon da gravierende Fehler gemacht werden.
Dein Impressum muss als Text vorliegen und darf nicht in eine Grafik eingebunden sein. Damit wäre es dann nämlich nicht mehr barrierefrei und steht somit z.B. Menschen mit einer Sehbehinderung nicht zur Verfügung.
Grundsätzliche Pflichtangaben im Impressum
Du musst deinen Namen, eine ladungsfähige Adresse (kein Postfach), deine Telefonnummer und deine e-Mail-Adresse angeben.
Wenn vorhanden, deine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Es macht wirklich Sinn, anstatt deiner “normalen” Steuernummer eine USt-Id zu beantragen und diese dann im Impressum einzutragen. Auch wenn auf dein Unternehmen noch die Kleinunternehmerregelung zurtrifft.
Das sind die Informationen, die immer im Impressum enthalten sein müssen. IMMER!
Weitere Angaben die du eventuell machen musst – abhängig von deinem Unternehmen
Für redaktionelle Inhalte (z.B. Blog) musst du angeben wer für die Inhalte verantwortlich ist. In den meisten Fällen ist das der Seitenbetreiber.
Hast du für dein Unternehmen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, muss diese in das Impressum eingetragen werden.
Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten: die zuständige Aufsichtsbehörde
Falls dein Unternehmen in einem Register eingetragen ist musst du das entsprechnede Register (z.B. Handels-, Vereins-, Partnerschafts- bzw Genossenschaftsregister) und die zugehörige Registernummer angeben.
Bei Kammerberufen gehört in das Impressum welcher Kammer du angehörst, wie deine gesetzliche Berufsbezeichnung lautet und in welchem Staat sie dir verliehen wurde sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen, die du entsprechend verlinken musst.
Gesellschaften, Vereine, u.a. …
… müssen weitere angaben machen. Um hier nichts zu vergessen oder zu übersehen und dann später in den sauren Apfel der Abmahnung beissen zu müssen, empfehle ich dir, dich bei entsprechenden Stellen (z.B. Handelskammer, Anwalt,…) umfassend zu informieren.
Was gehört nicht in dein Impressum?
Verzichten solltest du am Besten völlig auf einen Haftungsausschluss. Dieser, leider immer noch beliebter Passus, kann heftig nach hinten losgehen und dir eine menge Ärger einbringen. So gibt es wohl Richter, die durch so einen Passus vermuten, dass du Inhalte bereit stellst von denen du entweder weißt dass, oder dir nicht sicher bist ob sie gegen geltendes Recht verstoßen. Du bist aber verantwortlich für deine Inhalte und solltest sie vor der Veröffentlichung überprüfen.
Wo gehört das Impressum hin
Das Impressum muss von jeder Seite abrufbar sein. Es muss über wenige Klicks erreichbar sein.
Daher bietet es sich an, das Impressum im Menü zu verankern. Dort nimmt es aber häufig Platz weg, der für die eigentlichen Inhalte bestimmt war. Deshalb hat sich der Footer, also der untere Rand der Webseite, als Position für das Impressum etabliert.
Des Weiteren musst du auf all deinen gewerblichen Social-Networt-Seiten ein Impressum angeben.
Entweder schreibst du es direkt dort hinein (Facebook bietet dazu unter Info auf der Fanpage die Möglichkeit) oder verlinkst zu dem Impressum auf deiner Webseite (Vorgehensweise auf Twitter). Dann allerdings musst du in deinem Impressum angeben, für welche weiteren Seiten / Accounts dieses Impressum auch gültig ist.
Strafen
Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € bestraft werden. Also nimm es nicht auf die leichte Schulter! Es gibt zu genüge Personen, die durch Abmahnungen ihren Lebensunterhalt verdienen!
Wenn du dir unsicher bist, kann ich dir gerne weiter helfen um dein Impressum von den gängisten Stolperfallen zu befreien.
Am sichersten ist aber immer eine Beratung durch eine entsprechende Stelle (Anwalt, Kammer).
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