Informationspflicht
Pflicht, jemanden zu informieren.
Auf Websites müssen diverse Informationen bereitgestellt werden.
Unter anderem:
- Anbieterkennzeichung (Impressum)
- Informationen zur Streitschlichtung (wenn Waren und/oder Dienstleistungen (auch) gegenüber Verbrauchern angeboten werden)
- Datenschutzhinweise
- Kennzeichung von Werbung
- Zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht im Fernabsatz
Für jede Informationspflicht gelten bestimmte Vorgaben, Regelungen, Mindestangaben.