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Vokabeln

Kopplungsverbot

Das Kopplungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutz (DSGVO).
Es verbietet eine Leistungserbringung von einer Einwilligung zur Datenverarbeitung abhängig zu machen, die für die Erbringung der Leistung nicht notwendig ist.
   

Art. 7 Abs. 4 DSGVO
“Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.”

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Anita Leverenz – Wpress-Mechanikerin