Marktortprinzip
Das Marktortprinzip ist eine Regelung für außereuropäische Unternehmen.
Einfach gesagt bestimmt das Marktortprinzip im Datenschutz (DSGVO), dass der Standort des Nutzers ausschlaggeben ist, welche Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.
Sitzt der Nutzer also in der EU, gelten für alle Anbieter (egal ob aus Deutschland, Italien, Amerika oder Australien) die europäischen Datenschutzbestimmungen im Umgang mit den personenbezogenen Daten des Nutzers.